Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Ja, das ist möglich. Durch Kontrollmeldungen ist die Finanzbehörde hier anscheinend auf sie aufmerksam geworden.
Dies bedeutet weiter, dass bei entsprechendem Verdacht der Sachbearbeitung auch die Steuerfahndung in ihren Räumen erscheinen kann.
Ebenso müssen Sie jederzeit mit einer erweiterten Betriebsprüfung für vorgegebene Zeiträume rechnen.
Sofern weitere Sachverhalte unklar sind, können sollten Sie schnellstens ein Rechtsanwalt aufsuchen und über eine Selbstanzeige eine vollständige Offenlegung vornehmen und der Steuerfahndung und der Betriebsprüfung die Möglichkeit nehmen, weitere Sachverhalte aufzudecken.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar. Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen). Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-