Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Sie haben gegenüber dem benannten Unternehmen einen Anspruch auf Auskunftserteilung ihrer Bonität und insbesondere der Eintragungen, die ihre Bonität verschlechtert.
Dies gilt umso mehr, wenn bei anderen Scorering Unternehmen die Bewertung gut ist.
Setzen Sie dem Unternehmen eine Frist zur Auskunftserteilung von 14 Tagen und um Übermittlung eines Auszuges der vorliegenden Eintragungen und Daten.
Ihr Anspruch erfolgt unmittelbar aus der Datenschutz-Grundverordnung. Kündigen Sie anbei nicht fristgemäßer Rückmeldung einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, der ihre Interessen wahrt und durchsetzt.
Reagiert die Gegenseite nicht, können Sie einen Anwalt beauftragen und die Kosten der Gegenseite in Rechnung stellen. Ihre Rechtsposition ist gut.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar. Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen). Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-