Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
Mit freundlichen GrüßenRA Grass
danke ***** ***** Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Da Sie aktuell noch nicht wissen, wie das Verfahren weitergeht, sollten Sie mit der Einschaltung des RA/in warten, bis Sie Post erhalten. Denn vorher kann auch der RA/in wenig für Sie unternehmen.
Ich hoffe, Ihre Fragen sind beantwortet. Bitte fragen Sie nach, wenn etwas offen oder unklar geblieben ist. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung ab (3-5 Sterne). Vielen Dank.
Um dies prüfen zu lassen sollte ein RA natürlich schon eingeschaltet werden. Bei der geplanten Vernehmung sollten Sie zunächst von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen, also zunächst den Anwalt Akteneinsicht nehmen lassen und der Polizei mitteilen, dass Sie zur Vernehmung nicht erscheinen werden.