Recht & Justiz
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Mein Name ist Hermes und ich bin Anwalt für Erb- und Immobilienrecht seit über 20 Jahren. Falls Ihre Frau alleine im grundbuch eingetragen ist, gehört Ihnen als Ehemann nicht die Hälfte der Wohnung. Maßgeblich ist die Grundbuchlage! Beantwortet dies Ihre Frage?
gerne.