Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r), vielen Dank ***** ***** Frage, welche ich aufgrund der zur Verfügung gestellten Informationen gerne beantworten möchte.
Grundsätzlich sollten Sie hier zunächst die Zinszahlung anmahnen. Danach können Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und die Kosten hierfür ersetzt verlangen oder auch direkt gerichtliche Schritte einleiten. Allerdings ist mir nicht ganz klar, welche Einschränkungen sich hier aus dem Vertrag ergeben könnten. Was meinen Sie mit "vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre"?
Freundliche Grüße