Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke ***** ***** Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Eine Mietminderung, dies kennen Sie ja schon aus den vorherigen Fällen, ist natürlich möglich. Wichtig ist, dass beachtet wird, dass man rückwirkend nur mindern kann, wenn man die Miete unter Vorbehalt gezahlt hat.
Ich hoffe, Ihre Fragen sind beantwortet. Bitte fragen Sie nach, wenn etwas offen oder unklar geblieben ist. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung ab (3-5 Sterne). Vielen Dank.