Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Ja, dies ist rechtlich möglich und zulässig.
Bei einer länger andauernden Erkrankung des Arbeitnehmers ist der Arbeitgeber berechtigt, eine personenbedingte Kündigung des Arbeitsvertragsverhältnisses auszusprechen.
Dies gilt auch dann, wenn entsprechende ärztliche Atteste vorliegen, die die Erkrankung bescheinigen.
Der Arbeitgeber hat unter diesen Umständen dennoch das Recht, eine Kündigung auszusprechen.
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Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt