Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
danke ***** ***** Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Wenn die Firma mehr als 10 Vollzeitkräfte hat, muss ein Grund für die Kündigung vorhanden sein, ansonsten ist die Kündigung "angreifbar". Gleiches gilt im Hinblick auf die Kündigungsfrist, die nach § 622 BGB 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende beträgt.
Da offenbar zwei "Fehler" vorhanden sind, sollten Sie unbedingt innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung vor dem Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage erheben.
Ich hoffe, Ihre Fragen sind beantwortet. Bitte fragen Sie nach, wenn etwas offen oder unklar geblieben ist. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung ab (3-5 Sterne). Vielen Dank.
Bei nur 4 Mitarbeitern benötigt man zwar keinen Kündigungsgrund, sodass man deshalb die Kündigung nicht angreifen kann. Aber die Frist muss dennoch eingehakten werden. Dies sind 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Daher könnte man wegen der "mangelhaften" Frist Klage erheben.