Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke ***** ***** Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Das grundsätzliche Recht, Kontoauszüge zu verlangen, ergibt sich aus § 60 SGB I. In der Regel werden die Auszüge für die letzten 3 Monate verlangt. Allerdings ist es auch statthaft für einen längeren Zeitraum die Auszüge anzufordern, vor allem wenn der Verdacht eines Leistungsmissbrauchs besteht (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.01.2011 - L 5 AS 452/10 B ER).
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