Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
Hausverbot wo ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke ***** ***** Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Für ein Hausverbot benötigt man keinen Grund. Dies bedeutet, dass der entsprechende Hausherr, nahezu beliebig, ein Hausverbot aussprechen darf. Es bedarf also keines Fehlverhaltens.
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