Recht & Justiz
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
Die Banken werden vorrangig bedient, weil Sie in der Rangliste vor Ihnen stehen. Das Finanzamt aber wird nach Ihnen bedient, weil es hinter Ihnen steht. Sie soltlen sich nicht auf das verlassen, was der Schuldner Ihnen sagt.
Es mag zwar sein, dass Sie leer ausgehen, weil die Banken vorrangig befriedigt werden. Aber für Sie macht das keinen Unterschied. Das Zwangsversteigerungsverfahren läuft bereits. Und Sie können Ihren Titel auch später noch beim Schuldner vollstrecken, wenn Sie nicht voll befriedigt werden.
Es bringt Ihnen keinen Vorteil, die Zwangsversteigerung einzustellen.Die Zwangsversteigerung ist das beste Druckmittel, das Sie gegen denSchulder haben. Teilen Sie dem Schulnder mit, dass Sie dieZwangsversteigerung einstellen, wenn er Ihre Forderung bezahlt.