Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ist diese noch aktuell?
Mit freundlichen Grüßen
Kianusch Ayazi, LL.B. (BLS), LL.B. (UNISA)
- Rechtsanwalt -
Ich verstehe. Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Das Grundgesetz regelt das Staat-Bürger-Verhältnis. Als Privatperson haben Sie daher nicht die Möglichkeit, auf Grundlage des Art. 25 GG einen Grundstücksbesitzer zu Nachforschungen anzuhalten. Denn Art. 25 GG ist insofern keine taugliche zivilrechtliche Anspruchsgrundlage.
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