Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
anhand Ihrer bisherigen Informationen möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten:
Hier habe ich Sie so verstanden, dass der Darlehensnehmer nicht mehr seinen Ratenzahlungsverpflichtungen Ihnen gegenüber als Darlehensgeber nachkommt und Sie den KfZ-Brief als Sicherheit haben. Nun gut, es gilt die Vermutung, dass derjenige, der den KfZ Brief hat, der tatsächliche Eigentümer des Fahrzeuges ist.
Sofern nun der Darlehensnehmer (DN) nicht mehr die vereinbarten Raten bezahlt, handelt er pflichtwidrig, so dass Sie dem DN das Darlehen außerordentlich kündigen können. Sie sollten hier den DN schriftlich und nachweislich (zB Einwurfeinschreiben) zur püntklichen Ratenzahlung und Zahlung sämtlicher ggf. offenen / rückständigen Raten unter Fristsetzung von zB. 14 Tagen auffordern. Für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs sollten Sie bereits die außerordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzuges aussprechen und das Fahrzeug unter einer 2. Fristsetzung von weiteren 14 Tagen zurückfordern. Sollte auch die Frist ergebnislos verstreichen, müssten Sie den DN entsprechend verklagen.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Wenn Sie weitergehende Fragen haben, kann ich Ihnen gerne ein Angebot zu einem Premium Service (z.B. Telefonat und/oder mehr Zeit für Nachfragen gegen einen angemessenen Aufpreis etc.) anbieten. So können Rück- und Verständnisfragen einfacher und schneller geklärt werden. Geben Sie mir einfach kurz hierzu Bescheid. Ansonsten würde ich mich über eine Bewertung von z.B. 4-5 Sternen freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)