Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft. Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Ich bedaure Ihnen mitteilen zu müssen, dass sie in diesem Fall nicht darauf bestehen können, dass das Jobcenter Ihnen Zahlungen in das EU Ausland transferiert.
Es ist richtig, dass es das IBAN Diskriminierungsgesetz gibt.
Dies findet jedoch primär auf Zahlungstransfers innerhalb der EU Anwendung.
Außerhalb der EU sind Zahlungtransfers zwischen Kreditinstituten nicht so einfach umsetzbar.
Daher können hier in der Tat Probleme entstehen. Sie können daher gerichtlich nicht vom Jobcenter verlangen, dass dieses Einrichtungen schafft, um Gelder des Jobcenters in das EU Ausland zu transferieren.
Auch können Sie keine Barabhebung verlangen. Sie müssen hier innerhalb der EU ein Konto eröffnen, über welches sie sodann die Gelder weiter transferieren können.
Gerne hätte ich Ihnen eine positive Einschätzung übermittelt.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen). Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-