Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke ***** ***** Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Wenn bei einer ungeteilten Erbengemeinschaft den Gläubigern bzw. Ansprechpartnern gegenüber kein Ansprechpartner benannt wurde, dann können alle oder "wahllos" einer "angesprochen" werden. Dies ergibt sich daraus, dass jeder Erbe der Erbengemeinschaft einzeln Schuldner ist, weil gem. § 2058 BGB eine gesamtschuldnerische Haftung besteht.
Ich hoffe, Ihre Fragen sind beantwortet. Bitte fragen Sie nach, wenn etwas offen oder unklar geblieben ist. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung ab (3-5 Sterne). Vielen Dank.
wenn keine Nachfragen mehr bestehen (stellen Sie solche bitte), teilen Sie doch zumindest fairerweise mit, was trotz meiner Antwort für Sie einer Bewertung entgegensteht ?
danke ***** ***** Rückmeldung.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und alles Gute.