Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft. Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Sie müssen das Flickwerk des Herstellers so nicht akzeptieren.
Insbesondere müssen sie nicht akzeptieren, dass ein Geländer mit vermeintlichen Rostbefall einfach überstrichen wird.
Denn anscheinend besteht die Oxidation an bestimmten Stellen schon fort.
Sie können daher von dem Hersteller eine fachgerechte Mängelbeseitigung verlangen und auf die Lieferung einer mangelfreien Sache bestehen.
Ihr Anspruch ergibt sich aus dem gesetzlichen Mängelgewährleistungsrecht (§ § 434ff .BGB).
Setzen Sie eine Frist zur Mängelbeseitigung und kündigen sie an, sofern abermals keine fachkundige Beseitigung erfolgt, ein Alternativunternehmen zu beauftragen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Ihre Rechtsposition ist gut.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
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Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-