Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
anhand Ihrer bisherigen Informationen möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten:
Wenn es sich bei den Schuhen tatsächlich um ein Plagiat handelt, stellt das einen Mangel an der Kaufsache dar und der Käufer hat hier verschiedene Gewährleistungsrechte, wie z.B. eine Nachbesserung, Nachlieferung, einen Rücktritt und/oder die Kaufpreisminderung um einen angemessenen Minderungsbetrag. Das Wahlrecht steht hier aber dem Käufer zu. Hier möchte der Käufer wohl die Kaufpreisminderung. Insofern haben Sie dem Käufer zu schnell den gesamten Betrag zurückerstattet. Ob der Differenzbetrag von Ihrem Kaufpreis zum reduzierten Preis von 80 EUR angemessen ist, kann ich nicht beurteilen. Wenn dem so ist, muss aber der Käufer Ihnen den Differenzbetrag zurückerstatten. Hierzu sollten Sie ihn dann unter Fristsetzung auffordern.
Wenn Ihnen die Fälschung nicht bekannt war, haben Sie sich auch nicht strafbar gemacht. Dann brauchen Sie die Polizei nicht fürchten.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Wenn Sie weitergehende Fragen haben, kann ich Ihnen gerne ein Angebot zu einem Premium Service (z.B. Telefonat und/oder mehr Zeit für Nachfragen gegen einen angemessenen Aufpreis etc.) anbieten. So können Rück- und Verständnisfragen einfacher und schneller geklärt werden. Geben Sie mir einfach kurz hierzu Bescheid. Ansonsten würde ich mich über eine Bewertung von z.B. 4-5 Sternen freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)