Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
danke ***** ***** Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Die Beiträge werden aus dem dynamisierten Einkommen berechnet. Die Dynamisierung ergibt sich aus dem durch Einkommenssteuerbescheid nachgewiesenen Arbeitseinkommen. Da Problem ist, wenn noch kein neuer Einkommensteuerbescheid vorliegt, werden zu Beginn des Jahr stets die Einkünfte zugrunde gelegt. Eine Korrektur kann dann leider immer nur im Folgejahr erfolgen, wenn der neue Bescheid vorliegt.
Ich hoffe, Ihre Fragen sind beantwortet. Bitte fragen Sie nach, wenn etwas offen oder unklar geblieben ist. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung ab (3-5 Sterne). Vielen Dank.