Recht & Justiz
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender,
danke ***** ***** Nutzung von justanswer.com. Gerne nehme ich mich ihrer Anfrage an.
Ich prüfe nun Ihre beiden Anfrage. Einen Moment bitte.
Bei komplexen Anfragen bietet sich immer ein Beratungstelefonat an, das Sie über den Premium-Service problemlos buchen können.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Oliver Fröhlich LL.M.
Rechtsanwalt
Ihr Fall ist sehr komplex. Sie haben diesen ausführlich geschildert, hierfür vielen Dank.
Sie skizzieren schwere Vorwürfe. Diese sollten Sie umgehend der zuständigen Agentur melden. Darüber hinaus liegt sehr wohl mindestens ein wichtiger Grund vor, dass der Aufenthalt mit sofortiger Wirkung abgebrochen wird. Sie setzen sich hier auch keiner Schadensersatzpflicht o.ä. aus.
Daher rate ich Ihnen dringend zu handeln.
Sofern Sie weitere Hilfestellungen hierzu benötigen, melden Sie sich gerne.
Sofern sie Antwort geholfen hat, bitte ich um Bewertung mit 3-5 Sterne. Sie können danach selbstverständlich weitere Fragen stellen.
Ich danke ***** ***** weitere Ergänzung.
Nein, dazu ist die Gastfamilie nicht berechtigt. Sofern das Kind auch Meldung bei der zuständigen Agentur gegeben hat, sollte Sie nun ganz normal den Aufenthalt absolvieren.
Die Rechtslage ist hier eindeutig. Das Vertragsverhältnis mit der Gastfamilie ist beendet worden. Gegenseitige Ansprüche bestehen keine mehr.
Gerne gehe ich hierbei tiefer in die Beratung. Bitte jedoch zum jetzigen Zeitpunkt um eine Bewertung mit 3-5 Sternen. Die ursprüngliche Fragen sind beantwortet und Hilfestellungen wurden gegeben.
Nach der Bewertung formuliere ich die weitergehende Antwort und stehe in diesem Fall gerne zur Verfügung.
Nein, die Polizei ist hierfür nicht zuständig.
Ich habe Ihre ursprüngliche Frage beantwortet. Hierfür erfolgt grundsätzlich eine Bewertung.
Allein der Umstand, dass Sie mehr als eine Frage für den abgebildeten Fragewert stellen, ist nicht korrekt. Daher muss ich zum jetzigen Zeitpunkt um eine Bewertung mit 3-5 Sterne bitte, ehe eine tiefergehende Beratung erfolgen kann.
Ich verweise hierbei höflich auf obige Ausführung.
Ich danke Ihnen.
Hierfür sind weitergehende Informationen notwendig:
In welchem Land befindet sich das Au-Pair-Mädchen?
Wie heißt die vertragschließende Agentur?
Wie kommt Sie ohne Vermittlungsagentur als Au-pair nach Deutschland? Sie benötigt hierfür ein Visum, etc.
Die Dame muss dennoch ein Visum haben. Es könnten sich hier Problemstellungen der Schwarzarbeit etc ergeben. Hier ist Vorsicht geboten.
Die andere Familie muss irgendwo als Au-Pair-Familie gelistet sein. Dort sollte Sie sich beschweren. Auf dem Weg, auf dem die beiden in Verbindung getreten sind. Das ist die Lösung.