Recht & Justiz
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Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender,
danke ***** ***** Nutzung von justanswer.com. Gerne nehme ich mich ihrer Anfrage an.
Wie kann ich Sie in dieser Angelegenheit untersützen?
Bei komplexen Anfragen bietet sich immer ein Beratungstelefonat an, das Sie über den Premium-Service problemlos buchen können.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Oliver Fröhlich LL.M.
Rechtsanwalt
Einen Moment bitte, ich befinde mich gerade in einem Beratungsgespräch.
Ich war gerade in einem Beratungsgespräch. Das schrieb ich. Daher bat ich lediglich um etwas Geduld.
Nun nehme ich mich Ihrem Sachverhalt an.
Sie können grundsätzlich verlangen, dass der falsch geschnittene Haarschnitt korrigiert wird. Das ist korrekt. Weiterhin würden Sie im Falle des Obsiegend die Ihnen anfallenden Kosten von der Gegenseite erstattet bekommen.
Darüber hinaus teile ich mit, dass ich vornehmlich im Arbeitsrecht tätig bin. Die von Ihnen geschilderte Sach- und Rechtslage nennt sich allg. Zivilrecht. Hierzu sollte jeder Kollege hier in der Lage sein. Daher sind hier Zweifel unangebracht.
Rechtlich ist der Fall wie folgt einzuordnen:
Sie haben einen Werkvertrag geschlossen, der nach Ihrer Aussage, fehlerhaft ist. Sie haben eine Frisur erhalten, die Sie nicht wollten.
Alleine der Umstand, dass Ihnen die Frisur nicht gefällt, rechtfertigt keinen Schadensersatzanspruch. Vielmehr muss er mangelhaft geleistet haben, also in diesem Fall "schlecht geschnitten haben" und sich nicht an Absprachen gehalten haben. Dies müssten Sie im Zweifel beweisen.
Haben Sie hierzu weitere Fragen?
Sie müssen nachweisen, dass die Friseuren die Haare nicht so kurz hätte schneiden dürfen. Können ie das nachweisen? Allein hier werden Sie erhebliche Beweisprobleme haben.
Der von Ihnen geschilderte Gutachter k***** *****falls die Schnitttechnik beurteilen, nicht aber die vereinbarte Länge der Haare.
Sie müssen sich in einem Zivilverfahren das Argument der Gegenseite (möglicherweise) gefallen lassen, dass Sie eine Korrektur des Haarschnitts hätten haben können. Sie schildern oben, dass Sie dies quasi vorhatten, es aber nicht stattfand. Dass hierbei ein Versuch der sog. Nachbesserung stattfand müssten auch Sie beweisen. Auch dies wird unfassbar schwer für Sie, da Sie keine Zeugen hierzu haben.
Darüber hinaus steht es Ihnen natürlich frei, dass Sie diesen Gutachter aufsuchen.
Ob Sie die kosten hierfür von der Friseurin zurückerhalten ist mehr als fraglich. Ich sehe hier große Probleme für Sie.
Ich bitte zum jetzigen Zeitpunkt um eine Bewertung mit 3-5 Sternen, da die ursprüngliche Anfrage beantwortet ist. Auch wenn diese Antwort nicht Ihrem Wunsch entspricht.
Sie können hiernach zu jedem Zeitpunkt weitere Fragen stellen.
Das ist absolut einzelfallabhängig. Sie können es natürlich versuchen. Ich möchte Ihnen diese Möglichkeit natürlich nicht nehmen. Dennoch erachte ich das Kostenrisiko in Ihrem Fall als derart hoch, dass Sie es sich gut überlegen sollten, inwieweit Sie hier gegen die Friseurin vorgehen.