Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft. Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Wenn Sie den Unfall nicht bemerkt haben, d***** *****egt strafrechtlich auch keine Fahrerflucht bzw. genauer kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB vor.
Denn dies erfordert ein vorsätzliches entfernen.
Ohne Kenntnis vom Unfall kann daher auch der Straftatbestand nicht wirklich werden.
Dies können Sie so auch gegenüber den Behörden mitteilen. Alternativ ist anzuraten ein Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
Dieser kann die Kommunikation mit den Behörden übernehmen, sie entsprechend verteidigen und sodann auf eine Einstellung des Verfahrens hinwirken.
Sie müssen entscheiden, welche der vorgenannten Varianten für Sie maßgeblich ist.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen). Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-