Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Sie haben vollkommen recht.
Sämtliche Kosten für eine Mieterin sind in der jährlichen Nebenkostenabrechnung enthalten.
Dies betrifft auch die Müllgebühren.
D. h. der Vermieter kann nicht einfach die Restmülltonne zurückgeben. Im Übrigen muss ein Vermieter die Möglichkeit der Müllentsorgung gewährleisten. Ist dies nicht der Fall, kann ihre Tochter bei der Müllbehörde und dem Ordnungsamt anzeigen, dass der Vermieter hier die Mülltonnen für die Mieter abbestellt hat.
Dies werden die Behörden nicht akzeptieren und an den Vermieter herantreten.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
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Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-