Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Sie müssen das Verhalten des Vermieters nicht hinnehmen.
Die Rechtsprechung ist einheitlich so, dass sowohl Vermieter als auch Dritte da spielen und schreien von Kindern hinnehmen müssen.
Es gibt hier keine Möglichkeiten rechtlich dagegen vorzugehen.
In der Konsequenz kann natürlich der Vermieter auch nicht wegen Pflichtverletzung abmahnen und eine außerordentliche Kündigung aussprechen. Ihre Rechtsposition ist diesbezüglich gesichert.
Selbstständig darf er auch nicht Postboten belästigen etc. Hier können Sie gegebenenfalls ein Unterlassen über einen Rechtsanwalt geltend machen.
Ihre Rechtsposition ist gut.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen). Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-