Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Wenn die Tiere wegen unzureichender Versorgung vom Veterinäramt abgeholt werden, können Sie hiergegen nicht wirklich etwas tun.
Es erfolgte dann erst einmal eine Sicherstellung und Prüfung des Gesundheitszustandes der Tiere.
Den das Veterinäramt kommt nicht einfach so, sondern es besteht sodann hinreichender Verdacht auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz.
Das Ziel muss sodann sein, die Tiere so schnell wie möglich zurück zu erhalten. Hier muss unter anderem nachgewiesen werden, dass die Tiere normalerweise hinreichend und vernünftig versorgt sind.
Ansonsten droht der dauerhafte Entzug der Tiere und Unterbringung im Tierheim bzw. bei neuen Eigentümern.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
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Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-