Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft. Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Ein rechtliches Vorgehen ist in diesem Zusammenhang schwierig.
Dies deshalb, da Fachgeschäfte und Sanitätshäuser immer höhere Preise ausweisen, wie Onlinebestellungen. Denn dort haben sie auch Beratung und ein Ansprechpartner fort.
Dies ist von der Rechtsprechung anerkannt.
D. h. die Kostenkalkulation eines Sanitätshaus ist ganz anders. Hier kann auch nicht mit Wucher argumentiert werden, da – so die Intention der Rechtsprechung – vor einem Kauf die Möglichkeit bestanden hätte, sich über die Preise im Internet zu erkundigen.
Allerdings hätten sie sodann dort keine fachkundige Beratung für ein medizinisches Produkt.
Daher sind die Erfolgschancen sehr gering, um hier eine Kostenerstattung bei dem Sanitätshaus zu erwirken. Gerne hätte ich Ihnen eine positivere Einschätzung übermittelt.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen). Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-