Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft. Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Es ist in der Tat zutreffend, dass Namensänderungen nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig und möglich sind.
Wie sieht das deutsche Namensrecht entsprechend vor.
Allerdings sehe ich in Ihrem Fall durchaus Möglichkeiten, um eine Namensänderung hinzubekommen. Allerdings müssen sie entsprechend vortragen und auch Nachweise vorlegen.
Am stärksten wirkt ein ärztliches Attest über eine auswirkende psychologische Belastung aufgrund der Anmerkungen Diskriminierungen.
Ein solches Attest können die Behörden nicht unbeachtet lassen und dies liegt in der Regel mehr, als das Recht am Rechtsverkehr zur Rechtssicherheit bezüglich bestehender Namen.
Über diesen Weg gibt es eine Erfolgsaussicht.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
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Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-