Recht & Justiz
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Sehr geehrte Frau Schulz,
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Mit freundlichen Grüßen
Dr. Oliver Fröhlich LL.M.
Rechtsanwalt
Ihr Sachverhalt ist sehr komplex. Ich beantworte diesen wie folgt:
Nein, sie brauchen sich hier keine Gedanken machen. Ihre Tochter darf bei Ihnen bleiben. Sie haben nichts gemacht. Wenn etwas gegenteiliges behauptet wird, können Sie dies schlicht als Lüge und üble Nachrede abtun. Bitte bleiben Sie hier ruhig und handeln Sie nicht voreilig.
Dennoch rate ich Ihnen, dass Sie sich hier Hilfe beim Jugendamt holen. Die Situation mit dem Kindsvater muss geklärt werden.
Sofern die Antwort geholfen hat, bitte ich um Bewertung mit 3-5 Sternen. Sie können danach selbstverständlich weitere Fragen stellen. Es entstehen keine Nachteile für Sie.
Ich erinnere Sie höflich:
Sofern die Antwort geholfen hat, bitte ich um Bewertung mit 3-5 Sternen. Sie können hiernach selbstverständlich weitere Fragen stellen.