Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),Leider haben Sie keinen Anspruch auf Rückkehr in den alten Vertrag.
Rechtlich gesehen ist es kein Rücktritt von einem Rücktritt, sondern eine Fortsetzung des alten Vertrages durch Abschluß eines entsprechenden neuen Vertrages.Da Sie aber von sich aus aus dem alten Vertrag ausgeschieden sind, haben Sie darauf keinen Anspruch, da eine solche Fortsetzung reine Verhandlungssache ist und von der Zustimmung aller Beteiligten abhängt.
Wenn nun der Vermieter sagt, dass Sie nur durch Abschluß eines neuen Vertrages in die Wohnung zurückkönnen, dann ist das keine rechtlich zwingende Situation, sondern schlicht die Verhandlungsposition des Vermieters. Er wird auch vermutlich einen neuen Vertrag zu seinen Gunsten präsentieren.Für weitere Fragen stehe ich Ihnen über den Button "dem Experten antworten" jederzeit zur Verfügung. Bitte denken Sie daran, eine positive Bewertung zu hinterlassen, wenn die Antwort Ihnen geholfen hat, damit der eingesetzte Betrag an mich ausgezahlt werden kann. Sie können selbstverständlich auch nach einer Bewertung jederzeit sehr gerne Nachfragen stellen.Mit freundlichen Grüßen, Robert Weber RechtsanwaltDas Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung und erfolgt nach bundesdeutschem Recht. Wenn Sie außerhalb Deutschlands leben, teilen Sie dies bitte mit.
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),Sie haben sich leider in der Tat ins eigene Knie geschossen.
Die Kündigung kann leider auch vor Ablauf der Frist nicht mehr zurückgenommen werden, sie wird mit Zugang beim Vermieter wirksam. Sie hätten sie nur VOR Zugang beim Vermieter zurückziehen können, nicht mehr danach.
Die mündlichen Zusagen der Ex bilden zwar durchaus einen Vertrag, auf den Sie sich berufen und den Sie gegen die Ex durchsetzen können. Allerdings müssen Sie die Zusagen beweisen, und das ist bei mündlichen Verträgen schwierig bis unmöglich.Mit freundlichen Grüßen, Robert Weber RechtsanwaltDas Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung und erfolgt nach bundesdeutschem Recht. Wenn Sie außerhalb Deutschlands leben, teilen Sie dies bitte mit.