Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke ***** ***** Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Ich hoffe, Ihre Fragen sind beantwortet. Bitte fragen Sie nach, wenn etwas offen oder unklar geblieben ist. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung ab (3-5 Sterne). Vielen Dank.
Mit freundlichen GrüßenRA Grass
Sie haben den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ,. der ab dem 3. LJ ein reiner "Einrichtungsplatz" ist. Natürlich hätten Sie auch auf den Rechtsanspruch "verzichten" können und das JA nicht einschalten müssen.
So gilt die gesetzliche Vorschrift, wie von mir zitiert. Ab dem 3. LJ ist leider Schluss mit der Tagespflege.