Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Es ist prinzipiell schwer, gegen ein Hausverbot vorzugehen, wenn es sich nicht um eine öffentliche Einrichtung bzw. ein öffentlichen Träger handelt.
Mehr oder weniger liegt ist dem Eigentümer darüber zu entscheiden, wann und unter welchen Bedingungen Hausverbot ausgesprochen wird.
Zudem lässt sich dies in Ihrem Fall noch begründen, indem sie gegen die Zahlungsverlangen des Hauses verstoßen haben.
Da im privatrechtlichen Bereich nicht der Gleichbehandlungsgrundsatz über Art. 3 Grundgesetz gilt, ist ein rechtliches Vorgehen gegen das Hotel sehr schwierig. Gerne hätte ich Ihnen eine positivere Einschätzung übermittelt.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar. Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen). Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-