Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bitte gedulden Sie sich ein wenig, während ich Ihre Anfrage bearbeite.
Mit freundlichen Grüßen
Kianusch Ayazi, LL.B. (BLS), LL.B. (UNISA)
- Rechtsanwalt -
Vielen Dank für Ihre Geduld.
Wenn Streit über den Wert der zum Nachlass gehörenden Immobilie besteht, so entscheidet das zuständige Gericht über den Wert der Immobilie. Das Gericht stellt den Wert in der Regel nicht selbst fest, sondern beauftragt einen Gutachter hiermit. Dieser wird im Einvernehmen mit den Parteien ausgewählt und ist unabhängig.
Die Ehefrau des Sohnes (Schwiegertochter des Erblassers) kann komplett vom Erbe ausgeschlossen werden. Sie ist auch nicht pflichtteilsberechtigt.
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