Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bitte gedulden Sie sich ein wenig, während ich Ihre Anfrage bearbeite.
Mit freundlichen Grüßen
Kianusch Ayazi, LL.B. (BLS), LL.B. (UNISA)
- Rechtsanwalt -
Vielen Dank für Ihre Geduld.
Wenn der Veranstalter Ihnen die Erstattung zugesagt hat, so ist er an diese Zusage gebunden, insbesondere nachdem Sie die Tickets zerstört haben. Sie können insofern von dem Veranstalter verlangen, dass er Ihnen das Geld sofort auszahlt.
Ich empfehle, dass Sie den Veranstalter (falls noch nicht geschehen) schriftlich unter Setzung einer zweiwöchigen Frist dazu auffordern, Ihnen das Geld zu erstatten. Falls der Veranstalter dies nicht tut, können Sie einen Anwalt damit beauftragen, Ihre Forderung auf dem Rechtsweg geltend zu machen. Die erforderlichen Anwaltskosten können Sie gemäß §§ 280, 286 BGB von der Gegenseite ersetzt verlangen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein.Bitte geben Sie eine Bewertung (3-5 Sterne) durch Anklicken der Bewertungssterne an. Vielen Dank.