Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bitte gedulden Sie sich ein wenig, während ich Ihre Anfrage bearbeite.
Mit freundlichen Grüßen
Kianusch Ayazi, LL.B. (BLS), LL.B. (UNISA)
- Rechtsanwalt -
Vielen Dank für Ihre Geduld.
Im Augenblick sieht das Staatsangehörigkeitsgesetz (noch) vor, dass mit Erwerb einer Nicht-EU-Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch endet.
Es bestehen jedoch Pläne, das Staatsangehörigkeitsgesetz abzuändern und den Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit neben der deutschen zu erlauben. Dies wird möglicherweise im Laufe dieses Jahres erfolgen. Ich empfehle, dass Sie diesbezüglich die Tagespresse und die Gesetzesänderungen verfolgen und ggf. danach die georgische Staatsangehörigkeit beantragen.
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