Sehr geehrter Ratsuchender,
ganz so, wie es der HR sagt , ist es natürlich nicht.
Sie müssen lediglich Ihre Bereitschaft signalisieren, zu arbeiten , also Ihre Arbeitskraft anbieten.
Das machen Sie am besten so, dass es nachgewiesen werden kann, also schriftlich.
Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, Ihnen Arbeit zuzuweisen.
Unterlässt er das , so befindet er sich in Annahmeverzug.
Sie haben das Recht auf eine Beschäftigung entsprechend Ihrem Arbeitsvertrag.
Das muss nicht unbedingt Ihre vorherige Tätigkeit sein, aber entsprechend Ihrem Arbeitsvertrag
wenn ich helfen konnte bitte ich um positive Bewertung