Sehr geehrte Kundin,
danke ***** ***** Geduld. Der Kollege hat Recht bei der Mitteilung, dass die Kündigung während der Schwangerschaft unzulässig ist. Dies ergibt sich aus § 17 MuSchG. Ich füge den Wortlaut hier ein: https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__17.html
Damit die Kündigung unzulässig ist, ist es aber erforderlich, dass Sie dem Arbeitgeber innerhalb von 2 Wochen nach der Kündigung mitteilen, dass Sie schwanger sind. Dies ist wichtig, da die Kündigung ansonsten zulässig sein könnte.
Diese Mitteilung müssen Sie Ihrem Arbeitgeber schicken. Sie schreiben also einen Brief und teilen diesem mit, dass Sie schwanger sind Dieser Brief muss dem Arbeitgeber auch nachweisbar zugehen und zwar innerhalb von zwei Wochen nach der Kündigung. Bitte verwenden Sie dafür ein Einschreiben/Rückschein von der deutschen Post. Sollte Ihr Arbeitgeber danach nicht bestätigen, dass er an der Kündigung nicht mehr festhält, müssen Sie eine Feststellungsklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen und zwar innerhalb von 3 Wochen nach der Kündigung. Dies ist kompliziert und Sie brauchen dafür eventuell einen Rechtsanwalt.
Ich hoffe ich konnte Ihre Frage hiermit beantworten. Es ist ganz wichtig, dass Sie die genannten Fristen einhalten.
Wenn Sie weitere Fragen haben, fragen Sie bitte nach. Falls Ihre Frage damit beantwortet ist, würde ich mich über eine Bewertung der Antwort freuen. Falls Sie Hilfe bei dem Verfassen der Briefe brauchen, müssen wir leider telefonieren, ich möchte Ihnen aber aufgrund Ihres Ärgers die Mehrkosten gerne ersparen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Michaelis