Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Unter den gegebenen Umständen sind Sie berechtigt, von dem Vertrag gemäß § 323 BGB zurückzutreten, wenn Sie der Werkstatt eine letzte Nachfrist zu vertragsgemäßer Erfüllung (=Reparatur) setzen, und wenn diese Frist verstreicht.
Fordern Sie diese daher vorab mittels Mail und sodann nachweisbar (Einschreiben) zu umgehender Vertragserfüllung auf.
Setzen Sie hierzu eine letzte Nachfrist von 7 Tagen ab Briefdatum, und kündigen Sie an, dass Sie nach Ablauf der Frist von dem Vertrag zurücktreten.
Stellen Sie der Werkstatt zugleich in Aussicht, dass Sie in diesem Fall Schadensersatz geltend machen.
Sollten Sie bei einer Reparatur bei einer anderen Werkstatt einen höheren Preis zahlen, so schuldet Ihnen Ihr jetziger Vertragspartner diese Preisdifferenz als Schadensersatz!
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Auch nach erfolgter Bewertung können Sie jederzeit und beliebig oft nachfragen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt