Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Das müssen Sie nicht hinnehmen, denn ein Abzug der Minusstunden wäre unter den gegebenen Umständen nicht rechtens.
Wenn Sie bereit und willens sind, die Minusstunden nachzuarbeiten, dann muss Ihr AG Ihr Angebot auf Erbringung der Arbeitsleistung auch annehmen.
Weigert sich Ihre Chefin, Ihre Arbeitsleistung anzunehmen, so gerät sie damit in so genannten Annahmeverzug.
Gemäß § 615 BGB behalten Sie sodann Ihren vollen Lohnanspruch!
Sie müssen daher nichts weiter tun, als Ihre Arbeitsleistung weiterhin anzubieten.
Nimmt Ihre Chefin dieses Angebot nicht an, steht Ihnen volle Lohnzahlung zu.
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Auch nach erfolgter Bewertung können Sie jederzeit und beliebig oft nachfragen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt