Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung.
Das müssen Sie rechtlich nicht hinnehmen, denn die einseitige Erhöhung der Leasingraten ist nicht rechtens.
Die Höhe der Leasingraten sind anlässlich des Vertragsschlusses ausdrücklich Bestandteil des Vertrages geworden.
Dann gilt der Grundsatz, dass geschlossene Verträge mit den hierzu vereinbarten Konditionen - hier die Ratenhöhe - auch zu erfüllen und einzuhalten sind (pacta sunt servanda).
Das bedeutet, dass beide Parteien des Vertrages an den Vertrag rechtlich gebunden sind, so wie er geschlossen wurde.
Keiner Vertragspartei kommt die rechtliche Befugnis zu, die vertraglichen Konditionen nachträglich und einseitig abzuändern.
Die nachträgliche und eigenmächtige Erhöhung der Leasingraten zu Ihrem Nachteil ist daher nicht rechtens.
Weisen Sie daher die Ratenerhöhung unter ausdrücklicher Berufung auf die dargestellte Rechtslage zurück.
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Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt