Dann können Sie eigentlich nur noch Glück haben, wenn die damaligen Bescheide nicht korrekt zugestellt wurden und Verjährung eingetreten ist. Da kann man im Einzelfall mal Glück haben. Das wird im Zweifel aber nur mit anwaltlicher Hilfe klappen und wird die Kasse auch nur auf dem Gerichtswege anerkennen.
Solche Konstellationen gibt es manchmal, z.B. wenn die Kasse versucht hat, öffentlich per Aushang zuzustellen und da Fehler gemacht hat. Als Anwalt sind so Fälle schön, wenn man dann mal einfach einen Mandanten von Schulden im hohen 5-stelligen Bereich mit Lohn- und Kontopfändung auf einen Schlag befreien kann. Das bleiben aber Einzelfälle.
Wenn Ihre Adr. stimmt und nichts an die Kasse zurückgegangen ist, wird es leider in der Regel schwierig, da einen Fehler zu finden, so dass es oft sinnvoller ist, einen vernünftigen Ratenzahlungsplan aufzustellen mit der Krankenkasse zusammen.
Achtung, bitte drauf achten, dass nicht nur Zinsen getilgt werden, die vorrangig bei Zahlungen bedient werden (im Zweifel bei den Zahlungen klare Tilgungsbestimmungen treffen.
Viele Leute zahlen jahrelang und wundern sich, dass die Schulden trotzdem mehr werden, weil sie nur auf irgendwelche Zinsen zahlen, aber nie auf die Hauptforderung.
Viel Glück!