Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Nach so einer langen Zeit ist es schwierig, dass sie hier noch Gelder zurückbekommen, wenn Sie mit der Leistung unzufrieden sind.
Denn faktisch dürfte die Unzufriedenheit auf ein subjektives Empfinden zurückzuführen sein. Für eine Rückabwicklung und die Auslösung eines Rücktritts wäre jedoch ein Mangel an der Kaufsache notwendig.
Ist dies nicht gegeben, greift auch nicht das Mängelrecht. In diesem Fall müssten sie mit dem Vertragspartner verhandeln und um ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Vertrag bitten. Aus rechtlicher Sicht bestehen leider keine Möglichkeiten, nach so langer Zeit und in Anspruch genommene Leistungen den Vertrag einfach zu beenden.
Es besteht daher nur noch die Möglichkeit der Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt oder eben eine einvernehmliche Aufhebung.
Gerne hätte ich Ihnen eine positivere Einschätzung übermittelt.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen). Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-