Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bitte gedulden Sie sich ein wenig, während ich Ihre Anfrage bearbeite.
Mit freundlichen Grüßen
Kianusch Ayazi, LL.B. (BLS), LL.B. (UNISA)
- Rechtsanwalt -
Vielen Dank für Ihre Geduld.
Könnten Sie mir die Vereinbarung mit der Hochschule, aufgrund derer Sie die Anmeldegebühr gezahlt haben, zur Prüfung hochladen? Diese ist nur für mich als Beratungsanwalt einsehbar und wird nicht veröffentlicht.
In Ordnung.
Gemäß § 2 der Gebührensatzung wird die Anmeldegebühr mit dem Immatrikulationsantrag fällig. Die Satzung sieht keinen Gebührenerlass für den Fall vor, dass der Antrag zurückgenommen wird. Insofern sind Sie leider dazu verpflichtet, die Gebühr zu zahlen.
Ich bedaure, Ihnen keine positivere Auskunft erteilen zu können, möchte Sie jedoch vollständig und wahrheitsgemäß über die geltende Rechtslage aufklären.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein.Bitte geben Sie eine Bewertung (3-5 Sterne) durch Anklicken der Bewertungssterne an. Vielen Dank.