Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft. Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Auch durch die Einschaltung eines Inkassounternehmens wird eine unberechtigte Forderung nicht berechtigt.
Ein Inkassounternehmen wird dann eingeschaltet, wenn der Gläubiger bei Ihnen mit der Forderungsdurchsetzung nicht weiter kommt.
Selbst verständlich muss auch das Inkassounternehmen ihre Einwendungen beachten und diese berücksichtigen.
Durch Abgabe einer Inkassounternehmens soll eben der Druck auf sie erhöht werden. Gleichwohl können Sie – wie zuvor gegenüber dem Gläubiger – auch mit dem Inkassobüro entsprechend korrespondieren.
Es gibt hierfür keine vorgegebenen Formen und Handlungsvorgaben.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen). Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-