Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft. Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Das kommt darauf an, ob der Arbeitgeber auf den Bonus bzw. die Provision Lohnsteuer abgeführt hat.
Ist dies nicht der Fall, ist dieser Gehaltsanteil bzw. diese Zahlung noch nicht der Besteuerung unterworfen.
Sie ist daher in der Jahreseinkommensteuererklärung anzugeben.
Das Finanzamt setzte sodann die Steuer fest.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
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Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-