Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bitte gedulden Sie sich ein wenig, während ich Ihre Anfrage bearbeite.
Mit freundlichen Grüßen
Kianusch Ayazi, LL.B. (BLS), LL.B. (UNISA)
- Rechtsanwalt -
Vielen Dank für Ihre Geduld.
Das Treten einer Person, auch eines Polizisten stellt eine Körperverletzung im Sinne des § 223 StGB dar. Diese kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden. Wenn das Treten zudem mit einem Widerstand gegen die hoheitliche Tätigkeit des Polizisiten verbunden war, so liegt zudem ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte im Sinne des § 113 StGB vor, welcher mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden kann.
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