Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft. Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Da die Kapitalgesellschaft noch besteht, muss diese sogenannte Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben, wenn das Finanzamt hierzu auffordert.
Sie müssen daher die benannten Erklärungen abgeben.
Dieses jedoch unproblematisch, dabei fehlenden Umsätzen und fehlenden Betriebsausgaben jeweils für den Monat eine Nullmeldung abgegeben werden kann.
Dies können Sie über Elster tun, ohne ihren Steuerberater beauftragen zu müssen.
Alternativ können Sie dem Finanzamt mitteilen, dass sie keine Umsätze haben und die UG bereits wieder liquidieren.
Bitten Sie das Finanzamt daher das Umsatzsteuersignal zu löschen und eine null zu vermerken.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen). Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-