Recht & Justiz
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Für die Änderung des Grundbuchs müssen Sie den Erbschein vorlegen. Da die Immobilie in Portugal liegt, müssen Sie den Grundbesitz nicht zwingend angeben.
Sie müssen sowieso eine Änderung der Grundbuchlage in Portugal herbeiführen. Hierzu benötigen eine Übersetzung des Erbscheins mit Apostille!
Zudem müssen Sie den Erbanfall der Immobilie in Portugal beim dortigen Finanzamt melden
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Die Kosten für den deutschen Erbschein wohlgemerkt!
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