Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft. Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Wenn die Dame unberechtigt eine fremde Wohnung betreten hat, handelt es sich in der Tat um strafrechtlichen Hausfriedensbruch. Dieser Vorgang sollte zur Strafanzeige gebracht werden.
Erweist sich der Sachverhalt als richtig, können Sie als Vermieter fristlos kündigen, wenn zu befürchten ist, dass Hausfriedensbruch auch ihr Eigentum betrifft.
Dies ist nicht abwegig, da sämtliche Beteiligten auf ihrem Hof wohnen.
Dass die Dame ohne Zustimmung einen Hund angeschafft hat, dürfte keine außerordentliche Kündigung begründen.
Dies insbesondere deshalb, wenn andere Mietertiere halten dürfen.
Vorsorglichen rechtswahrend müssten Sie daher außerordentlich kündigen und sodann noch entsprechend über Eigenbedarf.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
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Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-