Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
was genau hat denn der Sohn vor dieser Ausbildung gemacht ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke ***** ***** Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Ich hoffe, Ihre Fragen sind beantwortet. Bitte fragen Sie nach, wenn etwas offen oder unklar geblieben ist. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung ab (3-5 Sterne). Vielen Dank.
in dem Fall muss Ihr Sohn mit einen RA/in klagen.
Mit freundlichen GrüßenRA Grass
bei einer Erstausbildung stehen die Chancen gut. Wie hoch die Kosten ausfallen kann ich erst kalkulieren, wenn der genaue Betrag bekannt ist. Ihr Sohn kann aber vom Gericht einen Beratungshilfeschein holen.
Wären Sie nun so freundlich, nachdem ich Ihre umfangreichen Fragen beantwortet habe, eine Bewertung (3-5 Sterne) abzugeben ?