Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender,
danke ***** ***** Nutzung von justanswer.com. Gerne nehme ich mich ihrer Anfrage an.
Hier ist die Rechtslage eindeutig.
Sofern Sie das Personensorgerecht zugesprochen bekommen haben, bedeutet dies wie folgt:
Die Personensorge beinhaltet das Recht und die Pflicht zur Pflege, Erziehung und Beaufsichtigung des Kindes, sowie die Bestimmung seines Aufenthaltes.
Sie kümmern sich nach besten Wissen und Gewissen um die Tochter Ihres Schwagers. Dies so lange, bis die Personensorge aufgehoben wurde.
Bei komplexen Anfragen bietet sich immer ein Beratungstelefonat an, das Sie über den Premium-Service problemlos buchen können. Auf deutsch heißt das, dass Sie das Sorgerecht zugesprochen bekommen haben. Das Gegenstück hierzu (wenn Sie so wollen) ist die Vermögenssorge.
Sofern die Antwort geholfen hat, bitte ich um Bewertung mit 3-5 Sternen. Sie können selbstverständlich weitere Fragen stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Oliver Fröhlich LL.M.
Rechtsanwalt