Recht & Justiz
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Dr. Oliver Fröhlich LL.M.
Rechtsanwalt
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Grundsätzlich ist Ihnen wie folgt zu raten:
Sie sollten die angeforderten Chats dringend einreichen. Dies dient dem Umstand, dass Sie hier eventuell der Beihilfe zum Betrug bezichtigt werden könnten. Diesen Verdacht sollten Sie von Anfang an ausschließen. Darüber hinaus sollten Sie auch die Paypal-Zahlungen mit sich führen und bei Bedarf vorzeigen.
Ihnen ist hier nichts vorzuwerfen - diese Art des Computerbetrugs ist bereits bekannt, daher gehen die Ermittlungsbehörden hier gezielt vor. Sie müssen daher mitteilen, dass Sie gutgläubig gehandelt haben.
Abschließend ist zu sagen, dass Sie keine Verpflichtung haben bei der Polizei auszusagen. Dies haben Sie nur, wenn Sie von der Staatsanwaltschaft geladen werden. Jedoch würde ich dies in Ihrem Fall empfehlen.
Sofern die Antwort geholfen hat, bitte ich um Bewertung mit 3- 5 Sternen. Sie können danach selbstverständlich weitere Fragen stellen.
Ich erinnere Sie höflich:
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